Diese Woche im Bundestag
MI | 10.04.2024 | 162. Sitzung
Verbot von Gehsteigbelästigungen
Vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, kommt es immer öfter zu sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner:innen. Wir wollen Schwangere und das Fachpersonal wirksam davor schützen und auf Bundesebene Rechtssicherheit im Umgang mit Gehsteigbelästigungen schaffen. Deshalb bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, durch den solche Handlungen unterbunden werden sollen.
Justiz weiter digitalisieren
Wir beraten in dieser Woche in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Digitalisierung der Justiz. Damit soll u.a. die digitale Strafantragstellung vereinfacht werden. Künftig ist dann ein Strafantrag auch per E-Mail oder Online-Formular (zum Beispiel bei einer Internetwache) möglich, wenn die Identität der antragstellenden Person und ihre Bitte um Verfolgung der Straftat eindeutig erkennbar werden. Um zeit- und ressourcenintensive Anreisen zu vermeiden und Hauptverhandlungen flexibler zu terminieren und durchzuführen, sollen künftig Verfahrensbeteiligte (auf Antrag) an der strafgerichtlichen Revisionshauptverhandlung per Videokonferenz teilnehmen können.
DO | 11.04.2024 | 163. Sitzung
Startchancen-Programm zügig umsetzen
Studien zeigen, dass Bildungserfolg stark von der sozialen Herkunft abhängt. In einem gemeinsamen Antrag begrüßen die Koalitionsfraktionen den für August 2024 geplanten Beginn des Startchancen-Programms, das für mehr Bildungschancen in rund 4.000 Schulen sorgen soll. In den nächsten zehn Jahren wollen Bund und Länder jeweils zehn Milliarden Euro in Schulen in besonders herausfordernden Lagen investieren.
Gesunde und nachhaltige Ernährung in Deutschland
Rund 14 Prozent aller Todesfälle in Deutschland hängen mit einer ungesunden Ernährung zusammen. Umso wichtiger ist es, allen Menschen in Deutschland eine gesunde und nachhaltige Ernährung zu ermöglichen – unabhängig von Bildungsstand, Einkommen oder Herkunft. Genau das ist das Ziel der Ernährungsstrategie der Bundesregierung, die der Bundestag in dieser Woche im Plenum berät.
Kapitalanleger:innen besser schützen – KapMuG reformieren
Als Reaktion auf den Zusammenbruch des „Neuen Marktes“ und zahlreiche Klagen gegen die Telekom wegen Fehlinformationen bei den Telekom-Aktien wurde 2005 das so genannte Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eingeführt. Das KapMuG ermöglicht es Kapitalanleger:innen kollektiv ihre Schadensersatzansprüche wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation durchzusetzen. Vor Landgerichten geführte Individualklageverfahren, die sich in Tatsachen oder Rechtsfragen gleichen, werden dann dem jeweiligen Oberlandesgericht vorgelegt, in einem einheitlichen Verfahren verhandelt und entschieden. So soll die effektive Rechtsdurchsetzung bei Streuschäden im kapitalmarktrechtlichen Bereich vereinheitlicht, beschleunigt und erleichtert werden.
Für eine sozialverträgliche Landwirtschaft
Um Direktzahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU zu erhalten, müssen Landwirt:innen bestimmte Anforderungen („Konditionalitäten“) erfüllen. Dazu zählen bisher die Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) sowie die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB). Diese Grundanforderungen adressieren Themen wie den Umwelt- und Tierschutz, die Lebens- und Futtermittelsicherheit, die Kennzeichnung und Registrierung von Tieren sowie den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Werden die Anforderungen nicht eingehalten, können die Zahlungen gekürzt werden.
FR | 12.04.2024 | 164. Sitzung
Besserer Datenaustausch. Bezahlkarte für Geflüchtete
Um den digitalen Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden und den Leistungsbehörden (wie Sozialämtern und Jobcentern) zu verbessern, beraten wir in dieser Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG) abschließend. Die Behörden sollen durch die Digitalisierungsmaßnahmen auch entlastet werden. Zudem führen wir eine bundesweite Bezahlkarte für Geflüchtete ein. Mit den Vorhaben setzen wir auch Beschlüsse von Ministerpräsidentenkonferenzen um.
Namensrecht modernisieren
Namen zeigen Zugehörigkeit und bedeuten Identifikation. Das Namensrecht in Deutschland ist allerdings sehr restriktiv: Namensänderungen sind nur unter sehr hohen Hürden möglich. Trennungsfamilien, Patchworkfamilien und nationale Minderheiten werden in dem geltenden Rechtsrahmen nicht angemessen abgebildet. Auch begünstigt das System tradierte Rollenbilder: Noch immer nehmen 75 Prozent aller Frauen bei einer Heirat den Nachnamen ihres Mannes an. Nur etwa 12 Prozent der Paare entscheiden sich für den Familiennamen der Frau. Echte Doppelnamen für die ganze Familie sind bislang nicht möglich. Dies soll ein Gesetzentwurf der Bundesregierung nun ändern und mehr Freiheit und Flexibilität ermöglichen. Wir sorgen so für ein moderneres Familienrecht und passen es der Entwicklung in anderen europäischen Staaten an.
Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung
In dieser Woche beraten wir den Entwurf der Bundesregierung zum Selbstbestimmungsgesetz abschließend. Das Gesetz soll das in wesentlichen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz von 1980 ablösen. Durch das Selbstbestimmungsgesetz sollen staatliche Diskriminierung abgebaut und verfassungs- und menschenrechtliche Vorgaben umgesetzt werden.
Weg frei für eine nationale Wasserstoffinfrastruktur
Bis 2045 muss Deutschland klimaneutral sein. Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien setzt die Ampel dabei auf Wasserstoff. Der Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur erfolgt zweistufig. Zunächst soll bis 2032 ein ca. 9.700 Kilometer langes Wasserstoff-Kernnetz aufgebaut werden, das deutschlandweit wesentliche Wasserstoff-Standorte erschließen soll, etwa große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore. Dieses dient als Basis für den weiteren, zukünftigen Ausbau der Wasserstoff-Infrastruktur. Den Grundstein dafür haben wir bereits im Oktober 2023 mit einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gelegt. In dieser Woche beraten wir nun eine weitere Änderung des EnWG in 2./3. Lesung, um letzte Details der Finanzierung des Kernnetzes und die zweite Stufe der Wasserstoffinfrastrukturregulierung an den Start zu bringen.