Interessenvertretung – also Lobbyismus – gehört zur politischen Meinungsbildung dazu. Wichtig ist aber, dass nachvollziehbar bleibt, wie, wann, und wo sie auftritt – und wer unterwegs ist, um wessen Interessen zu vertreten. Deshalb gibt es seit Januar 2022 das Lobbyregister.
Damit das noch wirksamer ist, haben wir das Lobbyregister nun nochmal nachgeschärft:
- Künftig müssen Lobbyist:innen auch angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen.
- Die bisherige Möglichkeit, Angaben zur Finanzierung zu verweigern, wird gestrichen.
- Bei Beauftragung von mehreren Interessenvertreter:innen wird künftig besser dargestellt, wer hinter dem ursprünglichen Auftrag steckt.
- Offengelegt wird auch, wer als Mandats- und Amtsträger:in zu Lobbytätigkeiten wechselt.
- Zusätzlich reduzieren wir den bürokratischen Aufwand für Lobbyist:innen, der durch die weitgehende Angabepflicht entsteht.