So schaffen wir mehr Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen:
- Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen zum 1. Januar 2024
- Begrenzung der Eigenanteile für Pflegeheim-Zuzahlung zum 1. Januar 2024
- Weitere Erhöhung des Pflegegeldes, der Pflegesachleistungen und aller anderen Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025
- Entlastungsbudget: Flexiblerer Abruf von Mitteln der Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab dem 1. Juli 2025
- Für Eltern von Kindern mit schweren Behinderungen wird das Entlastungsbudget zum 1. Januar 2024 vorgezogen. Das haben wir erfolgreich durchgesetzt!
- Pflegeunterstützungsgeld: Längere Unterstützung für pflegende Angehörige
- Besserer Reha- und Vorsorgezugang für pflegende Angehörige