Tag:  Mittwoch, 09.September2020

Wochenvorschau 2020/13

Diese Woche im Bundestag

 

MI | 09. September 2020 | 172. Sitzung

TOP 7

Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Insolvenzrecht

Wir wollen, dass Schuldner*innen nach einer finanziellen Notlage wieder schneller auf die Beine kommen und ihnen ein Neustart ermöglich wird. Mit dem Insolvenzrecht und der sogenannten Entschuldung durch Erteilung einer Restschuldbefreiung sind dafür die Grundlagen geschaffen. Die Bundesregierung setzt mit dem vorgelegten Gesetzentwurf eine Richtlinie der EU um, mit der die Frist für die Erteilung der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre verkürzt wird. Diese Frist soll bereits für Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden. Damit wollen wir auch diejenigen unterstützen, die durch die Folgen der COVID19-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind und das Insolvenzverfahren eröffnen müssen.

 

DO | 10. September 2020 | 173. Sitzung

TOP 10

Arbeitsschutzkontrollgesetz

Arbeit

Arbeit darf nicht krank machen. Darum sorgen wir jetzt auch in der Fleischindustrie für verlässlichen Gesundheitsschutz. Denn auch in der Fleischwirtschaft dürfen sich Arbeitgeber der Verantwortung für ihre Beschäftigten nicht entziehen. Deshalb setzen wir jetzt auch zügig das Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft um: mit einem Arbeitsschutzkontrollgesetz, das in dieser Woche in erster Lesung beraten wird.

TOP 12

Steuerliche Entlastung von Familien

Familien

Wir stellen Familien finanziell besser. Das ist uns wichtig – nicht nur vor dem Hintergrund der Corona-Krise. Der Regierungsentwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz reiht sich ein in zahlreiche familienpolitische Maßnahmen der vergangenen Jahre.

TOP 14

Zukunftsprogramm Krankenhäuser

Gesundheit

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung ist. Vor allem in Krankenhäusern. Damit Patient*innen in Deutschland auch in Zukunft von der hohen Versorgungs- und Pflegequalität unserer Einrichtungen profitieren, setzen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das im Konjunkturpaket beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ um. Für moderne stationäre Notfallkapazitäten sowie für die digitale Ausstattung und Vernetzung unserer Krankenhäuser stellen wir insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereit.

TOP 17

Stärkung des fairen Wettbewerbs

Wirtschaft

Mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs schützen wir zukünftig vor allem kleine Unternehmen und Online-Shops vor teils existenzgefährdenden Abmahngebühren und Vertragsstrafen bei Bagatellverstößen. Wir schieben missbräuchlichen Abmahnungen einen Riegel vor. Abzocker durchsuchen mit sogenannten Crawlern Websites automatisiert nach Bagatellverstößen und versenden eine Vielzahl von Abmahnungen per Serienbrief, um die Kostenerstattung und hohe Vertragsstrafen zu kassieren.

TOP 19

Brexit: Anpassung Freizügigkeits- und Sozialrecht

Brexit

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält zwei wichtige Änderungen im Freizügigkeitsrecht sowie Änderungen im Bereich des BAföG und Sozialgesetzbuch. Das Freizügigkeitsrecht regelt allgemein die aufenthaltsrechtliche Situation von EU-Bürgern, die sich in Deutschland aufhalten und von ihren Familienangehörigen, wenn diese selbst nicht EU-Bürger sind. Drei der Regelungen im Gesetzesentwurf stehen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Solche britischen Staatsangehörige, die bereits vor Ende des Übergangszeitraums in einem anderen Mitgliedstaat leben und dies auch danach weiter tun, haben aufgrund des Austrittabkommens auch nach dem Ende des Übergangszeitraums ein Aufenthaltsrecht. Die entsprechenden Regelungen im Austrittsabkommen müssen in Deutschland rechtzeitig vor Jahresende umgesetzt sein.

TOP 21

Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen

Sicherheit

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Neuregelungen im Bereich des Pass- und Ausweiswesens mit dem Ziel, die öffentliche Sicherheit zu stärken. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Fingerabdrücke im Speichermedium des Personalausweises künftig verpflichtend gespeichert werden. Bislang war das freiwillig und nur auf Antrag. Um einer Manipulation bei der Pass- oder Personalausweisbeantragung durch das sogenannte „Morphing“ vorzubeugen, und einen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen sowie Sicherheitsinteressen zu schaffen, ist nun eine Regelung enthalten, welche den Bürgerinnen die Wahl gibt, ob sie die Lichtbilder im Fotohandel oder bei der Pass- und Ausweisbehörde erstellen lassen wollen.

TOP 22

Änderung des Bundeswahlgesetzes

Wahlrecht

Im Falle einer Pandemie gibt es nach der aktuellen Fassung des Bundeswahlgesetzes keine Möglichkeit, aus infektionsschutzrechtlichen Gründen auf die Durchführung der Kandidatenaufstellung in Versammlungen zu verzichten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll für den Fall einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt geregelt werden, dass die Benennung von Wahlbewerber*innen auch ohne Versammlung möglich ist. Bedingung ist, dass der Wahlprüfungsausschuss vorab feststellt, dass Versammlungen zur Aufstellung von Wahlbewerberinnen ganz oder teilweise unmöglich sind. Die Feststellung durch den Wahlprüfungsausschuss ist nur zulässig, wenn zu dem definierten Zeitraum für die Durchführung der Bundestagswahl nur noch neun Monate Abstand sind und aus diesem Grund ohne Sonderregelungen die Bewerberaufstellung und die Durchführung der Wahl gefährdet wäre.

TOP 23

Verlängerung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes

Corona-Krise, Insolvenzrecht

Der Schock der Corona-Krise hat unsere Wirtschaft auf das Äußerste herausgefordert. Mit verschiedenen Hilfsprogrammen wie der Soforthilfe für Selbstständige / Kleinstunternehmen, KfW-Krediten / -Liquiditätshilfen sowie dem Kurzarbeitergeld und anderen finanziellen staatlichen Hilfen auch durch die Bundesländer, konnten wir viele Unternehmen unterstützen und Arbeitsplätze sichern. Um in Bedrängnis geratenen Unternehmen die nötige Luft zu geben, staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben hatten wir die Aussetzung der haftungsbewehrten und teilweise auch strafbewehrten Insolvenzantragspflichten rückwirkend zum 1. März 2020 beschlossen. Dies war ein wichtiger Baustein, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern. Diese Fristen laufen zum 30.09.2020 aus.

 

FR | 11. September 2020 | 173. Sitzung

TOP 24

Investitionsbeschleunigungsgesetz

Wirtschaft

Viele elementare Projekte zur Umsetzung der Klimaschutzziele wurden in der Vergangenheit durch langatmige Planungs- und Genehmigungsverfahren behindert. Mit dem Gesetzentwurf für ein Investitionsbeschleunigungsgesetz, der diese Woche in erster Lesung beraten wird, schaffen wir die Voraussetzungen, Investitionen schneller und effektiver zu realisieren. So machen wir den Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland flexibler und wettbewerbsfähiger.

TOP 28

Stärkung der Vor-Ort-Apotheken

Gesundheit

Die Bürgerinnen und Bürger der gesetzlichen Krankenversicherungen profitieren täglich von flächendeckender Arzneimittelversorgung und der qualifizierten Beratung von Apotheker*innen. Damit das so bleibt, wollen wir die Vor-Ort-Apotheken stärken. So sollen neue pharmazeutische Dienstleistungen wie Präventionsangebote und Medikationsanalysen für besonders betroffene Menschen eingeführt und zusätzlicher finanzieller Spielraum für Apotheken geschaffen werden. Zudem sorgen wir für einheitliche Abgabepreise für Arzneimittel und schaffen dadurch fairen Wettbewerb.

TOP 30

Einführung eines Lobbyregisters

Transparenz

Die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik und der allgemeinen Öffentlichkeit gehört zu den Wesensmerkmalen einer demokratischen Gesellschaft. Seit jeher sind Interessenvertreter*innen unterschiedlichster Art in verschiedenen Formen an demokratischen Willensbildungsprozessen beteiligt. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet verschiedene Maßnahmen, um die Vertretung von Interessen transparenter zu machen.

TOP 31

Zukunftstechnologie Künstliche Intelligenz (KI)

Digitalisierung

Am 19. Februar 2020 hat die Europäische Kommission das Weißbuch „Zur Künstlichen Intelligenz – ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen“ vorgelegt, das von einer „Europäischen Datenstrategie“ und einer Europäischen Strategie zur „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ flankiert wird. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt eine verantwortungsvolle und menschenzentrierte Nutzung von Künstlicher Intelligenz, um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in der Europäischen Union fördern. Daher begrüßen wir die Initiative der EU-Kommission.