Konkret führen wir mit dem Gesetz eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber ein. Das heißt: Private und öffentliche Arbeitgeber, die mindestens zwanzig Arbeitsplätze haben und keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen – sogenannte „Null-Beschäftiger“ – müssen dann 720 Euro monatlich zahlen, doppelt so viel wie bisher. Wir ermöglichen damit mehr Menschen mit Behinderung eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und sorgen für mehr Gerechtigkeit.
Künftig investieren wir die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe vollständig in die Beschäftigungsförderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Außerdem werden Leistungen des Integrationsamtes schneller genehmigt, etwa für eine Arbeitsassistenz oder eine Berufsbegleitung. Entsprechende Anträge gelten künftig nach sechs Wochen als genehmigt.
Zudem heben wir die Deckelung des Lohnkostenzuschusses auf, den Unternehmen von der Agentur für Arbeit erhalten, wenn sie Menschen mit Behinderung beschäftigen („Budget für Arbeit“). So kann der maximale Lohnkostenzuschuss auch mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro bundesweit gewährt werden.
Um die Perspektive Betroffener besser im Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin zu berücksichtigen, wird die Zusammensetzung des Beirates geändert und folgt künftig einem teilhabeorientierten und ganzheitlichen Ansatz.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir eine weitere Verbesserung erreicht:
Stellt ein Arbeitgeber einen schwerbehinderten Menschen ein, der unmittelbar vorher in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigt war (oder ein Budget für Arbeit erhält), dann zählt dessen Arbeitsplatz bei der Berechnung der Pflichtarbeitsplätze in den ersten beiden Jahren der Beschäftigung doppelt. Eine diesbezügliche Einzelfallprüfung entfällt in diesem Zeitraum.
So bauen wir Bürokratie ab und erhöhen die Bereitschaft der Arbeitgeber, Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Schwerbehinderung zur Verfügung zu stellen.