Diese Woche im Bundestag
MI | 08.11.2023 | 133. Sitzung
Für ein demokratisches Belarus
Im August 2020 begannen die demokratischen Proteste gegen die manipulierten Präsidentschaftswahlen in Belarus. Mit brutaler Gewalt und mit russischer Unterstützung gelang es dem Regime um Präsident Lukaschenko, die demokratischen Proteste niederzuschlagen. Tausende Oppositionelle wurden seitdem inhaftiert oder mussten das Land verlassen. Zugleich steht das Regime in Belarus an der Seite Russlands bei dessen völkerrechtswidrigem Angriff auf die Ukraine und dient als Stützpunkt und Aufmarschgebiet der russischen Armee.
Bürokratieabbau voranbringen
Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe für die gesamte Bundesregierung, damit Bürger:innen und Unternehmen spürbar entlasten werden und die Verwaltung effektiver und leistungsfähiger wird. Wie es hier vorangeht, zeigt der „Sonderbericht der Bundesregierung – Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode“, den wir in dieser Woche beraten.
DO | 09.11.2023 | 134. Sitzung
Elektronische Patientenakte und E-Rezept
In dieser Woche beraten wir den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen in 1. Lesung. Ziel ist, die elektronische Patientenakte (ePA), die bereits 2021 eingeführt wurde, weiter zu entwickeln und ab 2025 allen gesetzlich Versicherten mit deren Zustimmung zur Verfügung zu stellen. In der ePA sind Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen digital gespeichert. Die Versicherten entscheiden weiterhin selbst über ihre gesundheitsbezogenen Daten.
Gesundheitsdaten für Forschungszwecke nutzen
Wir wollen bessere Forschung im Gesundheitswesen. Forschung braucht aber Daten. Deshalb erleichtern wir die gemeinwohlorientierte Nutzung von Gesundheitsdaten für For-schungszwecke. Geplant ist, unter anderem eine Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer Datenzugangs und Koordinierungsstelle aufzubauen. Den entsprechenden Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 1. Lesung.
Kindergrundsicherung einführen
In dieser Woche beraten wir den Entwurf der Bundesregierung zur Kindergrundsicherung in 1. Lesung. Mit der Kindergrundsicherung wollen wir Kinder besser vor Armut schützen und ihnen mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Auch wollen wir Familien von Bürokratie entlasten, indem Leistungen einfacher und digital beantragt werden können. In der Kindergrundsicherung sollen Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe sowie Teile des Bildungs und Teilhabepakets gebündelt werden.
Parteienfinanzierung neu regeln
Parteien sind ein wesentlicher Teil unseres demokratischen Systems und der politischen Willensbildung. Deshalb muss sichergestellt werden, dass Parteien ihre Arbeit effektiv leisten können. Das Parteiengesetz regelt, wie sich Parteien finanzieren und wie hoch die staatlichen Mittel sind, die sie als Teilfinanzierung erhalten. Diese richten sich danach, wie die Parteien in der Gesellschaft verwurzelt sind, d.h. wie viele Stimmen sie bei der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl und den Landtagswahlen erzielt haben. Auch der Umfang der Mitgliedsbeiträge und Spenden wird zugrunde gelegt.
Sozialgesetzbücher XII, XIV und weitere Gesetze werden angepasst
Mit der Einführung des Bürgergelds wurde das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geändert. Infolgedessen müssen nun andere Gesetze geändert werden, damit sich alle Regelungen widerspruchslos in die bestehende Rechtsordnung einfügen. Den Entwurf des Anpassungsgesetzes der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 2./3. Lesung.
Verbraucher:innen schützen – Kreditmarkt sichern
Notleidende Kredite, auch faule Kredite genannt, sind Kredite, die der Kreditnehmende wahrscheinlich nicht zurückzahlen kann oder seit mehr als 90 Tagen mit der vereinbarten Ratenzahlung in Verzug ist. Hohe Bestände dieser notleidenden Kredite („Nonperforming loans“, NPL) in den Bilanzen der europäischen Banken waren in den Jahren nach der Finanzkrise ein massives Hindernis für eine schnelle Erholung der Finanz- und Realwirtschaft. Durch die hohen NPL-Bestände wurden dringend benötigte Mittel zur Vergabe von neuen Krediten gebunden.
Digitalisierung am Bundesverfassungsgericht voranbringen
Bislang ist die verfahrensbezogene elektronische Kommunikation mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht möglich. Um das Potenzial und die Chance, die die Digitalisierung für die elektronische Kommunikation mit und für die Justiz bietet, auch für das BVerfG zu nutzen, soll es künftig in seinen verfassungsgerichtlichen Verfahren ebenfalls am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen, so wie dies bereits bei anderen Verfahren anderer Gerichte möglich ist. Deshalb hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) eingebracht, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten.
Einsatzbereich der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), wurde 1991 als Reaktion auf die Veränderungen in Mittel- und Osteuropa gegründet. Ihr politischer Auftrag ist seitdem die Förderung von Demokratie und Marktwirtschaft in 39 Ländern in Mittel-, Ost und Südosteuropa, der Kaukasusregion, Zentralasien sowie mit schrittweiser Erweiterung in den Ländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums. Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung soll der Einsatzbereich der EBWE auf sechs Länder in Subsahara-Afrika (Benin, Côte d’Ivoire, Ghana, Kenia, Nigeria, Senegal) und den Irak ausgeweitet werden.
Leitentscheidungsverfahren einführen – Justiz entlasten
Sogenannte Massenverfahren, also massenhafte Einzelklagen, mit denen gleichgelagerte Ansprüche wie im Diesel-Skandal oder wegen unzulässiger Klauseln in Fitnessstudio-, Versicherungs oder Bankverträgen geltend gemacht werden, stellen eine große Belastung für die betroffenen Zivilgerichte dar. Höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) können die Gerichte der unteren Instanzen entlasten, da sich in diesen Verfahren zumeist die gleichen entscheidenden Rechtsfragen stellen.
Wahlkreise in Sachsen-Anhalt und Bayern werden angepasst
Die Einteilung von Wahlkreisen für die nächste Bundestagswahl soll geändert werden. Vorgesehen ist, einen Wahlkreis von Sachsen-Anhalt nach Bayern umzuverteilen, da die bisherige Verteilung der Wahlkreise auf die Länder nicht mehr deren Bevölkerungsanteil entspricht. Denn nach dem Bundeswahlgesetz ist eine Neueinteilung dann zwingend erforderlich, wenn die Bevölkerungsentwicklung dazu führt, dass die Bevölkerungszahl jeweils mehr als 25 Prozent über oder unter dem Durchschnitt aller Wahlkreise liegt.
FR | 10.11.2023 | 135. Sitzung
Mehr Kompetenzen für Regulierungsbehörden im Energiebereich
In Deutschland legt die Bundesregierung per Verordnung die Höhe der Netzentgelte fest und regelt den Zugang zu Gas und Stromnetzen. Die entsprechende Regulierungsbehörde setzt diese Vorgaben um. Diese „vorstrukturierte“ oder „normative Regulierung“ verstößt jedoch gegen EU-Recht. Im September 2021 hat der Europäische Gerichtshof deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Um diese Regulierungslücke zu schließen und das nationale Recht an das Unionsrecht anzupassen, beschließt der Bundestag in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Gasversorgung in Deutschland langfristig sicherstellen
Angesichts einer drohenden Gasmangellage und steigender Gaspreise hat der Bundestag im vergangenen Jahr eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beschlossen, die die Betreiber von Gasspeichern an festgelegten Stichtagen im Jahr zu bestimmten Mindestfüllständen verpflichtet. Das führte dazu, dass der Gaspreis für Verbraucher:innen und Unternehmen in den vergangenen Monaten gesunken ist und die Energieversorgung in Deutschland sichergestellt wurde. Die Vorschriften zu den Mindestfüllständen gelten bisher bis zum 1. April 2025. Allerdings bleibt die Lage auf dem Gasmarkt auch weiterhin volatil. Deshalb bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des EnWG in den Bundestag ein.
Stiftungsfinanzierung geregelt
Politische Stiftungen leisten einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftspolitischen Arbeit und zur demokratischen Bildungsarbeit im In- und Ausland. Deshalb wird ihre Arbeit mit Bundesmitteln unterstützt. 2023 erhalten die sechs anerkannten politischen Stiftungen, die jeweils einer im Bundestag vertretenen Partei nahestehen, rund 697 Millionen Euro. Bislang wurden diese Globalzuschüsse im Haushaltsplan auf Grundlage des vom Deutschen Bundestag beschlossenen jeweiligen Haushaltsgesetzes zugeteilt. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Februar 2023 genügt dies jedoch den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht mehr. Mit Blick auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb ist deshalb eine gesetzliche Regelung erforderlich. Das setzen wir um und beraten in dieser Woche abschließend den Gesetzentwurf eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes, den die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion vorlegen.
Steuerfairness schaffen – Globale Mindestbesteuerung umsetzen
Der Bundestag beschließt in dieser Woche das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Mit diesem Gesetz führen wir eine effektive internationale Mindeststeuer ein. Die internationale Mindeststeuer wurde 2018 von Olaf Scholz in seiner Zeit als Bundesfinanzmi-nister gemeinsam mit dem französischen Finanzminister, Bruno LeMaire, vorgeschlagen und in die Beratungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eingebracht. Im Dezember 2021 einigten sich dann 141 Staaten auf die Einführung einer internationalen Mindeststeuer.
Polizeibeauftragte/n beim Deutschen Bundestag einsetzen
Wir beraten in dieser Woche in 1. Lesung einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Einrichtung einer oder eines Beauftragten für die Polizeien des Bundes und setzen damit eine weitere Vereinbarung des Koalitionsvertrages um. Mit dem / der Polizeibeauftragten des Bundes schaffen wir etwas Neues. Der / die Polizeibeauftragte wird für die Beschäftigten des Bundeskriminalamts (BKA), der Bundespolizei und der Polizei des Deutschen Bundestages zuständig sein.