Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und aktuell die außenpolitische Kehrtwende der neuen amerikanischen Regierung stellen die europäische und somit auch die deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik vor große, neue Herausforderungen. Daher muss die mit der „Zeitenwende“ eingeleitete Stärkung der Bundeswehr vertieft und fortgeführt werden. Mit dem „Sondervermögen Bundeswehr“ hat die Modernisierung der Bundeswehr mit dem Ziel voll ausgestatteter und voll einsatzbereiter Streitkräfte begonnen. Dies muss konsequent weiter vorangetrieben werden. Es ist abzusehen, dass das „Sondervermögen Bundeswehr“ hierfür nicht ausreicht und strukturell nicht die Finanzierung der äußeren Sicherheit gewährleisten kann.
Hohen Investitionsbedarf gibt es bei unserer Infrastruktur: in verschiedenen Studien wurde dieser auf einen mittleren bis hohen dreistelligen Milliardenbetrag in den kommenden zehn Jahren geschätzt. Infrastruktur ist ein maßgeblicher Standortfaktor, die Investitionen sind im letzten Jahrzehnt gering ausgefallen. Wir ermöglichen, dass mit einem Sondervermögen zur Modernisierung der Infrastruktur in Höhe von bis zu 500 Milliarden Euro die Finanzierung von Infrastruktur-Investitionen zur Modernisierung Deutschlands erfolgen kann. Um auch Ländern und Kommunen notwendige Investitionen zu ermöglichen, sind 100 Milliarden Euro des Sondervermögens für Investitionen der Länder und Kommunen vorgesehen.
Darüber hinaus korrigieren wir einen Webfehler der Schuldenbremse und räumen nunmehr auch den Ländern einen strukturellen Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent des BIP ein.
Mit diesen Maßnahmen steigen wir in eine grundsätzliche Reform der Schuldenbremse ein. Wir haben mit der Union verabredet, eine Expertenkommission einzusetzen, die über diese Grundgesetzänderung hinaus einen Vorschlag für eine Modernisierung der Schuldenbremse entwickelt, die dauerhaft zusätzliche Investitionen in die Stärkung unseres Landes ermöglicht. Es ist vereinbart, dieses Vorhaben bis Ende 2025 abzuschließen.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht drei Änderungen des Grundgesetzes vor (Artikel 109, 115, 143h):
- Erstens: Alle Verteidigungsausgaben, die mehr als ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen, fallen künftig nicht mehr unter die Schuldenregel. Damit erweitern wir den fiskalischen Spielraum, ohne ihn – wie beim Sondervermögen – bereits zu beziffern oder zeitlich zu beschränken. Damit setzen wir auch international ein deutliches Signal, dass die mittel- bis langfristige Ertüchtigung der Bundeswehr umgesetzt wird. Die Neufassung der Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2 des Grundgesetzes ermächtigt den Bund, zusätzliche Haushaltsmittel zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zur Verfügung zu stellen.
- Zweitens wird den Ländern eine zusätzliche Kreditaufnahme ermöglicht. Künftig soll allen Ländern gemeinsam ein struktureller Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent des BIP eingeräumt werden – unabhängig von der konjunkturellen Lage. Damit können die Länder mehr Kredite aufnehmen. Über die tatsächliche Nutzung dieses Spielraums und die konkrete Verwendung von entsprechenden finanziellen Mitteln entscheiden die Länder im Rahmen ihrer Haushaltsautonomie. Derzeit hat nur der Bund diesen strukturellen Spielraum.
- Drittens soll mit einem neuen Artikel 143h des Grundgesetzes der Bund ein Sondervermögen von bis zu 500 Milliarden Euro für Investitionen in die gesamtstaatliche Infrastruktur errichten können. Dieses wird von der Schuldenregel ausgenommen. Den Ländern stehen davon 100 Milliarden Euro auch für Investitionen in deren Infrastruktur zur Verfügung. Die konkreten Regelungen und die Festlegung einer zweckentsprechenden Mittelverwendung wird einfachgesetzlich noch geregelt. Damit lösen wir endlich den Investitionsstau in unserem Land auf.
Für die Grundgesetzänderungen sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig.
Wir beraten den Gesetzentwurf in dieser Woche in 1. Lesung, der Abschluss im Bundestag ist für kommende Woche vorgesehen.