Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und aktuell die außenpolitische Kehrtwende der neuen amerikanischen Regierung stellen die europäische und somit auch die deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik vor große, neue Herausforderungen. Daher muss die mit der Zeitenwende eingeleitete Stärkung unserer Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit vertieft und fortgeführt werden. Mit dem Sondervermögen Bundeswehr haben wir bereits in die Ausstattung und Einsatzbereitschaft unserer Streitkräfte investiert. Mit den nun vorgenommenen Änderungen können wir die Modernisierung weiter fortsetzen.
Hohen Investitionsbedarf gibt es bei unserer Infrastruktur: In verschiedenen Studien wurde dieser auf einen mittleren bis hohen dreistelligen Milliardenbetrag in den kommenden zehn Jahren geschätzt. Infrastruktur ist ein maßgeblicher Standortfaktor, die Investitionen sind im letzten Jahrzehnt gering ausgefallen. Wir ermöglichen, dass mit einem Sondervermögen zur Modernisierung der Infrastruktur in Höhe von bis zu 500 Milliarden Euro die Finanzierung von Infrastruktur-Investitionen zur Modernisierung Deutschlands und in die Klimaneutralität bis 2045 erfolgen kann. 100 Milliarden Euro davon fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Um auch Ländern und Kommunen notwendige Investitionen zu ermöglichen, sind 100 Milliarden Euro des Sondervermögens für Investitionen der Länder und Kommunen vorgesehen.
Darüber hinaus korrigieren wir einen Webfehler der Schuldenbremse und räumen nunmehr auch den Ländern einen strukturellen Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent des BIP ein.
Mit diesen Maßnahmen steigen wir in eine grundsätzliche Reform der Schuldenbremse ein. Wir haben mit der CDU/CSU verabredet, eine Expertenkommission einzusetzen, die über diese Grundgesetzänderung hinaus einen Vorschlag für eine Modernisierung der Schuldenbremse entwickelt, die dauerhaft zusätzliche Investitionen in die Stärkung unseres Landes ermöglicht. Es ist vereinbart, dieses Vorhaben bis Ende 2025 abzuschließen.
Der vorliegende Gesetzentwurf samt Änderungsantrag sieht nun drei Änderungen des Grundgesetzes vor (Artikel 109, 115, 143h):
- Erstens fallen künftig alle Verteidigungsausgaben im weiteren Sinne, die mehr als ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen, nicht mehr unter die Schuldenregel. Damit erweitern wir den finanziellen Spielraum erheblich, ohne ihn – wie beim Sondervermögen – bereits zu beziffern oder zeitlich zu beschränken. Auch international ist das ein deutliches Signal, dass die mittel- bis langfristige Ertüchtigung der Bundeswehr umgesetzt wird. Die Neufassung der Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2 des Grundgesetzes ermächtigt den Bund, zusätzliche Haushaltsmittel zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zur Verfügung zu stellen. Dabei haben wir auch den Verteidigungsbegriff erweitert: Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Nachrichtendienste sowie die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten gehören auch dazu.
- Zweitens wird den Ländern eine zusätzliche Kreditaufnahme ermöglicht. Künftig soll allen Ländern gemeinsam ein struktureller Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent des BIP eingeräumt werden – unabhängig von der konjunkturellen Lage. Damit können die Länder mehr Kredite aufnehmen. Über die tatsächliche Nutzung dieses Spielraums und die konkrete Verwendung von entsprechenden finanziellen Mitteln entscheiden die Länder im Rahmen ihrer Haushaltsautonomie. Bislang hatte nur der Bund diesen strukturellen Spielraum.
- Drittens soll mit einem neuen Artikel 143h des Grundgesetzes der Bund ein Sondervermögen von bis zu 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die gesamtstaatliche Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 errichten können. Dieses wird von der Schuldenregel ausgenommen. 100 Milliarden Euro davon sind für den KTF vorgesehen. 100 Milliarden Euro erhalten die Länder für Investitionen in ihre Infrastruktur. Das Sondervermögen läuft über zwölf Jahre. Mittel aus ihm dürfen erst fließen, wenn die Investitionsquote im Kernhaushalt zehn Prozent beträgt. So stellen wir sicher, dass zusätzliche Investitionen finanziert werden. Damit lösen wir endlich den Investitionsstau in unserem Land auf. Die konkreten Regelungen und die Festlegung einer zweckentsprechenden Mittelverwendung werden einfachgesetzlich noch geregelt.
Für die Grundgesetzänderungen sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig. Wir beraten den Gesetzentwurf in dieser Woche in 2./3. Lesung, der Bundesrat behandelt ihn in seiner Sitzung am 21. März 2025.