Stichwort:  Überhangmandate

Wahlrecht:

Wir verkleinern den Bundestag!

In den vergangenen 20 Jahren ist der Bundestag immer größer geworden. Das lag vor allem an den sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten. Deshalb schaffen wir die jetzt ab! Der Bundestag bekommt eine feste Größe von 630 Abgeordneten, die auch nicht mehr überschritten werden kann.

Dieses neue Wahlrecht betrifft im Ergebnis alle Fraktionen gleichermaßen. Es ist einfacher und gerechter. Es schafft die einseitige Bevorteilung der CSU durch unausgeglichene Überhangmandate im bisherigen Wahlrecht ab. Endlich! Das war die vergangenen 16 Jahre wegen der Regierungsbeteiligung von CDU/CSU nicht möglich. Doch diese Woche gehen wir in der Fortschrittskoalition endlich diesen historischen Schritt und schaffen eine wirksame Verkleinerung des Bundestags.


Heute im Bundestag:

Wir verkleinern den Bundestag

Wir verkleinern den Bundestag! Denn der ist in den vergangenen 20 Jahren viel zu groß geworden. Ein Hauptgrund dafür sind die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate. Deshalb haben wir mit den anderen Ampel-Fraktionen einen Gesetzentwurf erarbeitet, der diese Mandate abschaffen wird. Dadurch kann der Bundestag künftig nicht mehr über die Regelgröße von 598 Abgeordneten hinaus anwachsen.

Was uns dabei besonders wichtig ist: Unser Gesetzentwurf betrifft im Ergebnis alle Fraktionen gleichermaßen. Er ist eine historische Chance! Denn zur Wahrheit gehört: 16 Jahre lang haben CDU/CSU eine Verkleinerung des Bundestags verhindert – auch weil sich die CDU immer in der Geiselhaft der CSU befand, die besonders stark von den Überhangmandaten profitiert. Dieses einseitige Privileg schaffen wir endlich ab!

Heute beraten wir den Gesetzentwurf zum ersten Mal im Bundestag. Mehr …