Mehrstaatigkeit ist künftig generell möglich. Die Einbürgerung ist nach fünf statt bisher acht Jahren möglich, bei besonderen Integrationsleistungen bereits nach drei Jahren. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch, wenn die Eltern fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland sind und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht haben (bislang acht Jahre).
Auch für die Gastarbeiter:innengeneration und die bis 1990 in die DDR eingereisten sogenannten Vertragsarbeiter:innen wird die Einbürgerung leichter, sie müssen deutsche Sprachkenntnisse nur mündlich nachweisen, auf den Einbürgerungstest wird bei ihnen verzichtet und bei der Lebensunterhaltssicherung gelten Erleichterungen.
Es bleibt grundsätzlich dabei, dass Einbürgerungsbewerber:innen den Lebensunterhalt für sich selbst und die unterhaltspflichtigen Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen nach SGB II oder XII erbringen müssen. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir erreichen, dass Ehegatten von Gastarbeiter:innen hierbei ebenso von Erleichterungen profitieren, wenn sie die Inanspruchnahme von Sozialleistungen nicht zu vertreten haben.
Zudem soll die Härtefallregelung des § 8 Absatz 2 StaG für Personengruppen greifen, die die Sicherung des Lebensunterhalts aufgrund von durch sie selbst nicht beinflussbaren Umständen nicht leisten können. Denn diese würde es unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Umstände erheblich stärker als andere treffen, wenn die Einbürgerung versagt wird.
Dazu gehören Rentenbezieher:innen, Menschen mit einer Krankheit oder mit einer Behinderung, Alleinerziehende, die nicht oder nur in Teilzeit arbeiten können oder auch pflegende Angehörige oder Schüler:innen, Auszubildende oder Studierende. Für diese Gruppen soll künftig die Härtefallregel gelten, wenn sie alles objektiv Mögliche und subjektiv Zumutbare unternommen haben, um ihren Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern. Das stellen wir in einem Entschließungsantrag klar. Außerdem soll es künftig eine genauere statistische Erfassung dieser Fälle geben.
Personen, die antisemitische, rassistische oder sonst menschenverachtende Straftaten begehen, bleiben auch weiterhin von einer Einbürgerung ausgeschlossen. Im Gesetzentwurf stellen wir klar, dass auch Handlungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle eine Einbürgerung ausschließen können.
Das Bekenntnis zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft haben wir im parlamentarischen Verfahren im Staatsangehörigkeitsrecht ergänzt mit dem expliziten Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges. Damit setzen wir ein klares Signal.
Ausgeschlossen ist der Erwerb der Staatsangehörigkeit auch im Fall einer Mehrehe oder wenn Personen durch ihr Verhalten zeigen, dass sie die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachten.