Die vergangenen Jahre haben jedoch gezeigt, dass mit diesen Programmen nicht automatisch die Klimaziele eingehalten werden, weil neben kurzfristigen Maßnahmen auch mehrjährige Programme erforderlich sind, die erst im Laufe der Jahre ihre Wirkung entfalten können. Auch kann die Rückwärtsbetrachtung auf das zurückliegende Jahr durch externe Schocks wie beispielsweise die Corona-Pandemie verzerrt werden.
Bereits im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel deshalb dazu entschieden, dass Klimaschutzgesetz weiterzuentwickeln. In dieser Woche bringt die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag ein.
Laut Entwurf wird die Bundesregierung künftig bereits im ersten Jahr einer Legislaturperiode mit Hilfe eines umfassenden sektorübergreifenden Klimaschutzprogramms darlegen, durch welche Maßnahmen die nationalen und internationalen Klimaziele erreicht werden sollen.
Um besser als bisher überprüfen zu können, ob Deutschland sich auf dem richtigen Transformationspfad befindet, wird künftig die erwartete Emissionsentwicklung bis 2030 betrachtet. Das heißt: Für die Frage, ob die beschlossenen Maßnahmen ausreichen oder nachgesteuert werden muss, sind nicht länger die Zielverfehlungen in der Vergangenheit relevant, sondern der Blick in die Zukunft.
Auch werden die Sektoren nicht mehr einzeln betrachtet, sondern sektorübergreifende Jahresemissionsgesamtmengen als zentrale Steuerungsgrößen eingeführt. Für die Frage, ob die Klimaziele und die erlaubten Emissionsmengen eingehalten wurden, sind künftig die Gesamtemissionen aller Sektoren in den Jahren 2021 bis 2030 entscheidend.
Dies bedeutet aber nicht, dass die sektorbezogene Betrachtung und die Verantwortlichkeit von Ressorts zur Vorlage neuer Maßnahme aufgegeben wird. Allerdings ist zukünftig die Bundesregierung als Ganzes verpflichtet, Maßnahmen zu beschließen, die sicherstellen, dass das Klimaziel für 2030 erreicht wird.
Diese Gesamtverantwortung ermöglicht eine Flexibilisierung des Ausgleichs zwischen Sektoren. Die Gesamtemissionsmenge bleibt unverändert, es darf keine Tonne CO2 mehr ausgestoßen werden als vor der Reform.
Im jetzt anstehenden parlamentarischen Verfahren werden wir das Gesetz sorgfältig beraten. Die SPD-Fraktion wird sich insbesondere dafür einsetzen, noch mehr Verbindlichkeit im Gesetz bei der Erreichung der Emissionsziele zu schaffen.