Im parlamentarischen Verfahren konnten wir durchsetzen, dass auch Pflegekräfte, die bei Leiharbeitsunternehmen beschäftigt sind, und Mitglieder der DRK-Schwes-ternschaften den Bonus erhalten werden. Hinzu kommt, dass wir auch Boni, die tarifvertraglich vorgesehen sind oder freiwillig vom Arbeitgeber geleistet werden, bis zu einer Höhe von 4.500 Euro steuerfrei stellen. Zuvor war eine Summe von 3.000 Euro vorgesehen. Näheres dazu wird im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz geregelt (s. TOP 10).
Außerdem greifen wir den Krankenhäusern finanziell unter die Arme. Durch die Pan-demie wurden vielerorts weniger Patientinnen ins Krankenhaus aufgenommen. Diese Mindereinnahmen werden durch eine sogenannte Erlösgarantie abgefedert, die dafür sorgt, dass Krankenhäuser 98 % der Erlöse aus dem Vorpandemiejahr 2019 erhalten. Damit diese Erlösgarantie auch sofort in den Krankenhäusern ankommt, haben wir noch zusätzlich erreichen können, dass die Krankenhäuser schon im laufenden Jahr 2022 Abschlagszahlungen im Rahmen der Erlösgarantie erhalten – das stärkt die Liquidität der Krankenhäuser spürbar.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Entlohnung in der Alten- und Langzeitpflege. 2021 haben wir eine Tariftreueregelung auf den Weg gebracht, die vorsieht, dass Pflegeeinrichtungen nur zugelassen werden, wenn sie ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen.
Wir haben dazu verschiedene Änderungen vorgenommen, um die Umsetzung rechtssicher, bürokratiearm und transparent zu machen. Damit können die Tariftreueregelungen pünktlich zum 1. September umgesetzt werden. Für viele Beschäftigte in der Altenpflege bedeutet das erhebliche finanzielle Verbesserungen. Unser Ziel bleibt, höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege für alle durchzusetzen.