Thema:  Meldung

Wir führen eine Ausbildungsgarantie ein und fördern Weiterbildung

Mit dem Weiterbildungsgesetz gehen wir einen großen Schritt in Richtung Weiterbildungsrepublik. Mit der Ausbildungsgarantie führen wir einen Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz ein. Außerdem führen wir ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum und einen Mobilitätszuschuss ein, erleichtern die Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen und öffnen die außerbetriebliche Berufsausbildung auch für marktbenachteiligte Jugendliche.

Wir stärken die Weiterbildung Beschäftigter, indem wir die bestehenden Weiterbildungsmöglichkeiten vereinfachen und weiterentwickeln. Das bedeutet: Wir führen feste Förderhöhen ein und öffnen die Weiterbildungsförderung grundsätzlich für alle Betriebe. Im parlamentarischen Verfahren haben wir die Komplexität weiter reduziert, indem wir die Betriebsgrößenklassen für die Förderung der Lehrgangskosten und Arbeitsentgelte vereinheitlicht haben. Gerade auch für kleinere und mittlere Unternehmen haben wir die Förderkulisse damit weiter verbessert. Mehr …


Diese Woche im Bundestag:

Wir sichern Fachkräfte für die Zukunft

Deutschland braucht viele und gut qualifizierte Fachkräfte. Nur so können wir Wohlstand für alle sichern und unsere sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest aufstellen. Der Fach- und Arbeitskräftemangel zeigt sich bereits in vielen Branchen. Die Zahl der offenen Stellen ist auf einem Höchststand, auch Ausbildungsstellen können oftmals nicht besetzt werden. Der Umbau der Industrie hin zur Klimaneutralität bringt für viele Branchen Veränderungen mit sich. Der Arbeitsmarkt verändert sich, neue Berufe entstehen, andere Qualifikationen sind gefragt. Mehr …


SPD-Bundestagsfraktion:

Klimaneutrales Heizen für alle möglich machen!

Die Menschen wünschen sich Klarheit und Planungssicherheit, wie es in der Heizungsfrage weitergeht. Deswegen ist es gut, dass sich die Ampelfraktionen darauf geeinigt haben, den Gesetzentwurf der Bundesregierung noch in dieser Woche in den Deutschen Bundestag einzubringen. Wir werden im Parlament dafür sorgen, dass der Umstieg auf klimaneutrales Heizen in den nächsten 20 Jahren für alle möglich ist und niemand überfordert wird.

Worum geht es? Im Jahr 2045 wollen wir in Deutschland klimaneutral wirtschaften und leben. Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll den Weg für mehr klimaneutrale Heizungen ebnen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass künftig möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll.

Die Ampelfraktionen haben sich auf folgende Verbesserungen geeinigt, die im parlamentarischen Verfahren umgesetzt werden sollen:

  • Mehr Zeit für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen in bestehenden Gebäuden durch eine enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung: Die Vorgaben zum Einbau klimafreundlicher Heizungssysteme sollen von 2024 an zunächst vor allem in Neubaugebieten gelten. In bestehenden Gebäuden sollen die Vorgaben im Wesentlichen erst später wirksam werden – nämlich erst dann, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Dadurch eröffnen wir mehr Haushalten die Chance, sich in Zukunft an klimafreundliche Fernwärme anschließen zu lassen.
  • Wir werden Investitionen in neue Heizungen breit fördern. Die Förderung wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und soll möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigen. Wir wollen niemanden zu etwas verpflichten, das in der jeweiligen Lebenslage nicht leistbar ist.
  • Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme werden alle Optionen gleichwertig behandelt – Hauptsache klimafreundlich! Dazu gehört auch die Möglichkeit, mit Holz und Pellets zu heizen.
  • Wir wollen Mieter:innen schützen, damit sie nicht über Gebühr belastet werden. Vermieter:innen sollen Anreize haben, in moderne Heizungssysteme zu investieren.

Pflegeversicherung II:

Bessere Hilfen für Kinder mit Behinderung

Eltern, die Kinder mit Behinderung pflegen, können künftig einfacher und flexibler auf ein Entlastungsbudget zurückgreifen, um sich von einer Pflegekraft oder einer Vertrauensperson entlasten zu lassen.

Das Entlastungsbudget legt Mittel der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammen. So stehen Eltern mit Kindern mit schweren Behinderungen ab kommendem Januar 3.386 Euro jährlich zur Verfügung, um sich von einer Pflegekraft oder einer Vertrauensperson vertreten zu lassen. Ab Juli 2025 steigt dieser Betrag auf 3.539 Euro und wird auf alle Pflegebedürftigen ausgeweitet. Mehr …


Pflegeversicherung I:

Wir bringen das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz auf den Weg!

So schaffen wir mehr Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen:

  • Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen zum 1. Januar 2024
  • Begrenzung der Eigenanteile für Pflegeheim-Zuzahlung zum 1. Januar 2024
  • Weitere Erhöhung des Pflegegeldes, der Pflegesachleistungen und aller anderen Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025
  • Entlastungsbudget: Flexiblerer Abruf von Mitteln der Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab dem 1. Juli 2025
  • Für Eltern von Kindern mit schweren Behinderungen wird das Entlastungsbudget zum 1. Januar 2024 vorgezogen. Das haben wir erfolgreich durchgesetzt!
  • Pflegeunterstützungsgeld: Längere Unterstützung für pflegende Angehörige
  • Besserer Reha- und Vorsorgezugang für pflegende Angehörige

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