Thema:  Meldung

Energiepreise:

Die Gaspreisbremse kommt!

Die Expert:innen-Kommission Gas und Wärme hat heute ihre Vorschläge für eine #Gaspreisbremse vorgestellt. Die Vorschläge sind eine gute Grundlage für die parlamentarischen Beratungen, die wir nun zügig voranbringen werden. Uns ist es wichtig, dass die Bürger:innen und Unternehmen schnell Sicherheit bekommen und sich keine Sorgen machen müssen, die Energiekosten nicht mehr tragen zu können.



Wir lernen aus Corona:

Bafög wird krisenfest!

In einer Wirtschaftskrise kann der Bundestag beschließen, dass diejenigen deutlich leichter Bafög bekommen, die ihren Nebenjob verloren haben. Studis und Schüler:innen müssen lediglich nachweisen, dass sie ihren Job wegen der Krise verloren haben – dann können sie die Förderung erhalten – sofern sie generell berechtigt sind – selbst wenn sie z.B. die Altersgrenze oder die Förderhöchstdauer überschritten haben. Und wer den Krisen-Jobverlust nicht nachweisen kann, hat in Notsituationen dennoch Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.


Hartz IV überwinden:

Kabinett macht Weg frei fürs Bürgergeld

Heute hat das Kabinett grünes Licht für das neue Bürgergeld gegeben! Ab dem 1.1.2023 wollen wir damit Hartz IV ablösen. Ein zentrales Anliegen des von Sozial- und Arbeitsminister Hubertus Heil vorgelegten Gesetzesentwurfes ist nicht nur die Steigerung der Regelsätze, sondern auch mehr Sicherheit, Vertrauen und Respekt im Umgang mit Leistungsempfänger:innen. Klar ist: Mit dem neuen Bürgergeld bringen wir eine der größten sozialpolitischen Reformen der letzten 20 Jahre auf den Weg und setzen ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um! Über den Gesetzentwurf werden wir jetzt im Deutschen Bundestag intensiv beraten.


Drittes Entlastungspaket:

Wir sichern eine bezahlbare Energieversorgung und stärken die Einkommen

Die steigenden Lebenshaltungs- und Energiekosten, verursacht durch Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, treiben vielen Bürger:innen aktuell den Schweiß auf die Stirn. „Wir nehmen alle diese Sorgen sehr, sehr ernst“, betont Bundeskanzler Olaf Scholz. Und wir lassen Euch damit nicht alleine! Bald schon sollen zwei Millionen Menschen wohngeldberechtigt sein – vorher waren es 700.000. Und die Wohngeldreform ist nur eine von zahlreichen Maßnahmen, die im dritten Entlastungspaket enthalten sind.

Geplant sind unter anderem:

  • 300 Euro einmalig für Rentner:innen
  • 200 Euro einmalig für Studierende und Fachschüler:innen
  • Strompreisbremse für Grundbedarf – gerecht finanziert durch Abschöpfung von Zufallsgewinnen der Stromproduzenten
  • 1,5 Milliarden Euro vom Bund für eine Nachfolge des 9-Euro-Tickets
  • Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
  • Hilfsmaßnahmen für Unternehmen in der Krise
  • Anstieg der Regelsätze des Bürgergelds auf ca. 500 Euro
  • Entlastung bei der Einkommensteuer
  • Senkung der Sozialversicherungsbeiträge bei geringen Einkommen
  • … und die oben genannte große Wohngeldreform!

Sozialstaat auf Augenhöhe:

Hartz IV überwinden – das Bürgergeld kommt

Wer in eine schwierige Lage gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Unser Arbeitsminister Hubertus Heil hat heute das neue Bürgergeld in seinen Grundzügen vorgestellt. Die Ziele: mehr Sicherheit in schwierigen Lebenslagen, bessere und gezieltere Vermittlung in Arbeit. Wie wir uns das neue Bürgergeld vorstellen? Das erfahren Sie in diesem Karussell!

„Mit dem Bürgergeld gehen wir die größte Sozialreform seit 20 Jahren an. Wir bringen damit die Grundsicherung für Arbeitssuchende auf die Höhe der Zeit“, sagt SPD-Fraktionsvizin Dagmar Schmidt.

Unser arbeitsmarktpolitischer Sprecher Martin Rosemann ergänzt: „Dabei steht für uns der Respekt vor der Lebensleistung der Menschen im Vordergrund. Mit dem Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Bürgergeldgesetz, welches jetzt auf den Weg gebracht wird, wird all das wie im Koalitionsvertrag vereinbart umgesetzt. Wesentliche Teile des neuen Sozialstaatskonzepts finden sich darin wieder.“

Wir werden diese große Arbeitsmarktreform im parlamentarischen Verfahren nach der Sommerpause intensiv begleiten. Bereits im kommenden Jahr soll das Bürgergeld den Bürger:innen einen unkomplizierten, wirksamen und fairen Zugang zu einem Sozialstaat auf Augenhöhe bieten.


Energiepreispauschale, Kinderbonus, 9-Euro-Ticket und mehr:

Alles Wichtige zum Entlastungspaket

Die steigenden Kosten sind für viele unter uns schon jetzt eine echte Zerreißprobe. Um das Schwerste abzufedern, haben wir eine Reihe an Entlastungen beschlossen. 30 Milliarden Euro haben wir dafür bislang in die Hand genommen. Einige dieser Maßnahmen, zum Beispiel das 9-Euro-Ticket, laufen schon. Andere kommen in den nächsten Wochen auf Ihrem Konto an. Damit Sie einen Überblick bekommen, was Sie wann über welchen Weg erreicht, stellen wir Ihnen die Details zu den wichtigsten Entlastungen vor.

Die Energiepreispauschale

Einfach gesagt ist die Energiepreispauschale ein einmaliger Gehaltsbonus von 300 Euro. Um diesen zu bekommen, müssen Sie im Jahr 2022 eigentlich nur einen Job haben.

Also Sie bekommen den Bonus als Arbeitnehmer:in, aber eben auch, wenn Sie als Rentner:in oder Student:in einen Mini-, Neben- oder Ferienjob haben. Und auch als Selbstständige profitieren Sie von der Pauschale.

Und wie kriegen Sie die Energiepreispauschale?

Die gute Nachricht: In den allermeisten Fällen ganz automatisch! Wenn Sie am 1. September einen Job haben, dann kommen 300 Euro einfach in dem Monat auf Ihr Gehalt on top – Sie müssen nichts melden oder beantragen.

Selbstständige bekommen die Pauschale durch eine Herabsetzung ihrer Einkommensteuerzahlung im September, sofern die Vorauszahlung die Höhe der Pauschale erreicht.

Wenn Sie am 1. September keinen Job haben oder selbstständig sind mit nur geringen Vorauszahlungen, dann wird die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung ohne gesonderte Antragsstellung gewährt.

Die Pauschale unterliegt der Einkommensbesteuerung. Also je weniger Sie verdienen, desto mehr bleibt Ihnen von der Pauschale – denn sie soll vor allem denen helfen, die es gerade besonders schwer haben.

Die Einmalzahlung für Sozialleistungsempfänger:innen

Wenn Sie Grundsicherung, Sozialhilfe oder Unterstützung nach Asylbewerberleistungs- und Bundesversorgungsgesetz beziehen, dann bekommen Sie in diesem Monat einmalig 200 Euro zusätzlich überwiesen – ganz automatisch, es ist kein gesonderter Antrag nötig!

Außerdem gibt es ab sofort als ersten Schritt auf dem Weg zur Kindergrundsicherung monatlich 20 Euro mehr für alle von Armut betroffenen Kinder.

Heißt konkret: Kinder und Jugendliche, deren Familien Anspruch auf Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach Bundesversorgungsgesetz haben, bekommen ab diesem Monat 20 Euro mehr überwiesen – ganz automatisch, ohne gesonderten Antrag. Auch Kinder von Asylbewerber:innen erhalten den Zuschlag.

Der Kinderbonus

Den Kinderbonus bekommen Sie, wenn Sie im Jahr 2022 mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld hattet. Und zwar ganz automatisch. Sie müssen keinen Antrag stellen. Die Auszahlung erfolgt jetzt im Juli von den Familienkassen – in der Regel wenige Tage nach der Auszahlung des Kindergelds. Deshalb haben einige von Ihnen den Bonus bereits, während andere noch darauf warten.

Und wenn Sie gerade schwanger sind und beispielsweise erst ab November Kindergeld beziehen? Zu spät? Nein! Auch dann erhalten Sie die 100 Euro Bonuszahlung automatisch.

Für uns war außerdem besonders wichtig, dass der Bonus gerade auch Familien mit geringeren Einkommen zugutekommt. Deshalb wird der Bonus nicht auf Sozialleistungen – wie z.B. Wohngeld – angerechnet.

Das 9-Euro-Ticket

Zum 1. August startet das #9EuroTicket vorerst in seine letzte Runde. Das personalisierte Ticket gilt seit Juni immer jeweils bis zum Monatsende. Das heißt, je früher Sie im Monat kaufen, desto mehr haben Sie davon. Achtung: Es verlängert sich am Monatsende nicht automatisch. Wer gerade damit fährt, muss sich für den August ein neues Ticket kaufen. Außer: Sie sind Abo-Kund:in. Dann profitieren Sie ganz automatisch von der 9-Euro-Ticket-Aktion.

Und auch Ihre bisherigen Rechte – wie z.B. die Übertragbarkeit des Tickets oder die Fahrradmitnahme – bleiben bestehen. Wie das funktioniert? Ihr Jahresabo oder Semesterticket wird automatisch durch Ihr Verkehrsunternehmen auf 9 Euro abgesenkt oder der Rabatt wird verrechnet.

Womit und wohin kann ich damit fahren?

Sie können mit dem 9-Euro-Ticket in ganz Deutschland den gesamten ÖPNV und Regionalverkehr nutzen. Bei Ihnen zu Hause oder im Urlaub, ohne Tarifzonen oder Verbundgrenzen. Ausgenommen ist der Fernverkehr mit Bus und Bahn (ICE, IC, EC).

Und ab September alles vorbei? Die spezielle 9-Euro-Ticket-Aktion läuft dann erstmal aus, ja. Wir haben aber auch klar gesehen: Der Bedarf an bundesweiten Tickets für Bus und Bahn ist riesig. Deshalb arbeiten wir bereits an Alternativen, die Ihnen auch künftig das Reisen ohne lästige Tarifzonen ermöglichen soll.

Das kann aber nur funktionieren, wenn die Finanzierung des ÖPNV weiterhin gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen getragen wird. Denn andernfalls laufen wir Gefahr, dass etwaige Angebote zulasten des Betriebs und des Angebotsausbaus gehen. Es wird also nicht von heute auf morgen gehen, aber wir sind dran!


Energiewende:

Höchste Priorität für Erneuerbare

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien bekommt höchste Priorität! Konkret packen wir in dieser Woche über 20 Gesetze und Verordnungen an – klingt viel, ist es auch. Deshalb haben wir für Sie die zentralen Punkte zusammengefasst. Klicken Sie sich einfach durch das Karussell!

Ist damit unsere Arbeit getan? Nein, natürlich nicht. Wir werden die Entwicklung der russischen Gaslieferung genau im Blick behalten.

Sollte es in den nächsten Wochen zu einer deutlichen Reduzierung oder sogar kompletten Aussetzung der Lieferung kommen, sind wir zwar mit den jetzt verabschiedeten Gesetzen vorbereitet, aber es werden zusätzlich weitere Maßnahmen erforderlich.


1. Juli 2022:

Gesetzliche Neuregelungen treten heute in Kraft

Mit dem Monat Juli kommen auch neue Regelungen, über die wir gerne informieren:

  • Mit 5,35% (West) bzw. 6,12% (Ost) erlebt Deutschland den höchsten Rentenanstieg seit Jahrzehnten.
  • In einem ersten Schritt in Richtung 12-Euro-Mindestlohn steigt der minimale Stundenlohn ab dem 1. Juli auf 10,45 Euro.
  • Zudem sollten sich der Kinderbonus (100 Euro pro Kind) sowie der Corona-Bonus für Grundsicherung, Sozialhilfe und ALG II in diesem Monat auf Ihrem Konto finden, wenn Sie empfangsberechtigt sind.

Deutschland wird auch unbürokratischer und kundenfreundlicher:

    • Die EEG-Umlage auf den Strompreis fällt weg. Damit bezahlen Stromkund:innen zukünftig die Förderung von umweltfreundlicheren Stromgewinnungsanlagen (3,72 Cent pro Kilowattstunde) nicht mehr mit.
    • Auch wird könnt Ihr Online-Verträgen erheblich einfacher kündigen (dank vorgeschriebener Kündigungsbuttons) und
    • das Mietspiegel-Gesetz sorgt für Transparenz und Vergleichswerte bei Mietkosten.
    • Supermärkte und Discounter sind ab heute verpflichtet, Elektrogeräte von Kund:innen kostenlos zurückzunehmen.

Alle diese Regelungen treten heute in Kraft.


Wahlversprechen eingelöst:

Mindestlohn steigt auf 12 Euro ab Oktober

Die SPD-Bundestagsfraktion nach der heutigen Entscheidung über die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro ab Oktober (Foto: Paul Alexander Probst)

(Foto: Paul Alexander Probst)

Heute haben wir im Bundestag beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Oktober auf 12 Euro steigt. Das bedeutet eine Lohnsteigerung von 22 Prozent für 6 Millionen Menschen in Deutschland.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt und hat sich bewährt. Er hat nachweislich keine negativen Folgen für den Arbeitsmarkt oder das Preisniveau gehabt.

Im Gegenteil: Ein höherer Mindestlohn ist ökonomisch sinnvoll, denn er stärkt die Kaufkraft und stabilisiert die wirtschaftliche Erholung.

Vielen Dank an unseren Arbeitsminister Hubertus Heil und die Kolleg:innen der SPD-Bundestagsfraktion.